Allgemeine Geschäftsbedingungen


Perfect Match Marketing S.R.L.Municipul BucureștiSector 6.Spl. Independentei Nr. 202 B010011 BukarestZweite Fassung: überarbeitet 30. November 2022

1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
Online-Streitbeilegung

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 hat die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Perfect Match Marketing und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen

Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kundens werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn Perfect Match Marketing stimmt ausdrücklich ihrer Geltung zu.

1.2. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Perfect Match Marketing ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder mündlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Perfect Match Marketing in Kenntnis der AGB des Kunden den Auftrag an ihn vorbehaltlos ausführt.

1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung Voraussetzung.

2. Zustandekommen von Verträgen, Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1. Mündliche Angebote von Perfect Match Marketing sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Schriftliche Angebote von Perfect Match Marketing sind 14 Tage lang verbindlich wirksam.

2.2. Perfect Match Marketing unterbreitet dem Kunden per E-Mail oder mündlich ein Angebot (nachfolgend „Angebot“). Der Kunde kann das Angebot per E-Mail, Fax, Post oder mündlich innerhalb von 2 Wochen nach Zugang annehmen.

2.3. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist das Angebot und die dort aufgeführten Leistungen und Konditionen.

2.4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Perfect Match Marketing, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegenüber Perfect Match Marketing resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Perfect Match Marketing im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.

3.2. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Perfect Match Marketing.

3.3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies sind insbesondere Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen.

3.4. Perfect Match Marketing darf die von ihr entwickelten Werbemittel und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung angemessen und branchenüblich publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Perfect Match Marketing und Kunde ausgeschlossen werden. Wenn nicht anderweitig vereinbart, ist es PMM erlaubt, das Logo des Kunden für Werbezwecke zu nutzen.

3.5. Die Arbeiten von Perfect Match Marketing dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Perfect Match Marketing vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Perfect Match Marketing.

3.7. Über den Umfang der Nutzung steht Perfect Match Marketing ein Auskunftsanspruch zu.

3.8. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Perfect Match Marketing angefertigt werden, verbleiben bei Perfect Match Marketing. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Perfect Match Marketing schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

4. Vergütung

4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort ab Rechnungsstellung und Leistungserbringung ohne jeden Abzug fällig. Auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ist Perfect Match Marketing jedoch jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweiser nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt Perfect Match Marketing spätestens mit der Auftragsbestätigung. Etwaige notwendige Fahrtkosten werden separat abgerechnet, der Abrechnungssatz beträgt 1 EUR pro gefahrenen Kilometer. Diese Abrechnung entfällt, wenn es im Angebot / Projekt anders vereinbart wurde.

4.2. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Perfect Match Marketing behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt.

4.3. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Perfect Match Marketing dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Perfect Match Marketing verfügbar sein.

4.4. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4.5. Perfect Match Marketing ist auch dann zur Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden schon vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und Perfect Match Marketing dies trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Vertragsschluss erkennt (z.B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens).

4.6. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.7 Werden im Falle von Provisionsvereinbarungen Umsätze auf Ratenzahlungen gemacht, so sind die Provisionen auf diese Umsätze auch nach Vertragsende noch an Perfect Match Marketing auszuzahlen.5. Zusatzleistungen

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.6. Geheimhaltungspflicht

Perfect Match Marketing und der Kunde behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich. Perfect Match Marketing verpflichtet sich sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, Perfect Match Marketing die für die Leistungserbringung wesentlichen und benötigten Daten, Unterlagen, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen. Alle Arbeitsunterlagen werden von Perfect Match Marketing sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

7.2. Soweit der Kunde Perfect Match Marketing Vorlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.

7.3. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Perfect Match Marketing kostenlos erbracht werden.​

8. Gewährleistung und Haftung Perfect Match Marketing

8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Perfect Match Marketing erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Perfect Match Marketing ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.

8.2. Der Kunde stellt Perfect Match Marketing von Ansprüchen Dritter frei, wenn Perfect Match Marketing auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Perfect Match Marketing beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in Textform zu erfolgen. Erachtet Perfect Match Marketing für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit Perfect Match Marketing die Kosten hierfür der Kunde.

8.3. Perfect Match Marketing haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Perfect Match Marketing haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8.4.
Auf Schadensersatz haftet Perfect Match Marketing – gleich aus welchem
Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nicht als grobe
Fahrlässigkeit sind Schäden einzustufen, die durch Computerausfälle oder
Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren, Hacking von
Computern oder Hacking von Werbeaccounts verursacht worden sind. Perfect
Match Marketing haftet nicht für Schäden, die auf Webeplattformen
entstehen.

8.5. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, der regelmäßig das Doppelte des Rechnungsbetrages der betreffenden Leistung nicht überschreitet, maximal aber auf € 10.000,00.

8.6. Der Ausschluss und/oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.7. Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 8.1. – 8.3. gelten nicht, soweit Perfect Match Marketing einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hat.

8.8. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von Perfect Match Marketing.

8.9. Soweit die Haftung von Perfect Match Marketing ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Perfect Match Marketing.

8.10 Der Kunde erteilt Perfect Match Marketing und seinen Mitarbeitern die
Erlaubnis, im Werbeaccountmanager eines Social Media Kanals Werbungen zu
schalten und diese zu verwalten. Die Zugänge dafür werden schriftlich oder
telefonisch von PMM abgefragt. Falls sie in schriftlicher Form übermittelt
werden, werden sie nach dem Login gelöscht. Es unterliegt der
Verantwortung der Kunden, für die Sicherheit ihrer Accounts zu sorgen. Wir
empfehlen immer, die 2-Faktor Authentifizierung anzuschalten.

​9. Leistungen Dritter9.1. Perfect Match Marketing ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden berechtigt, zu Ausführung aller Leistungen Dritte zu beauftragen. Von Perfect Match Marketing eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Perfect Match Marketing.

10. Media-Planung und Media-Durchführung

10.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Perfect Match Marketing nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet Perfect Match Marketing dem Kunden durch diese Leistungen nicht, ausser es wurde vertraglich festgelegt.

10.2. Perfect Match Marketing verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.

10.3.Die Kosten für die Media-Durchführung sind vom Kunden zu tragen und werden nicht von Perfect Match Marketing vorgestreckt.11. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

11.1. Der Vertrag wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen.

11.2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung einer bereits erfolgten Auftragserteilung ist keiner der Parteien möglich.

11.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.

11.4. Die Konditionen zur Vertragsdauer und Kündigung im Angebot haben Vorrang vor diesen AGBs.

11.5. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

11.6 Verzögerung von der Seite des Kunden:
Betreuungszeitraum ist 3. resp. 6 Monate, je nach Größe des gewählten Pakets (der Leistungszeitraum ist auf der Rechnung ausgewiesen).

Wenn diese Frist abläuft und das Projekt aufgrund von Kundenseite in Verzug gerät, berechnen wir automatisch unsere Marketing-Pauschale für deine Betreuung.Gründe für den Verzug von Kundenseite

- Nicht-zur Verfügung stellen von Material

- Unsauberes oder falsches Ausfüllen der Arbeitsmaterialien

- Unkomplettes Onboarding

- Verzögerung bei der Aufnahme von Skripten

Persönliche Gründe

12. Abtretung

Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Perfect Match Marketing abtreten und nur, soweit die Interessen Perfect Match Marketing hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.​

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

13.1. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen Perfect Match Marketing und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

13.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von Perfect Match Marketing zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Perfect Match Marketing ist jedoch in allen Fällen berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

13.3. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.

13.4. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

14. Sonstige Regelungen

1. Der Kunde teilt Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z.B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, dem Perfect Match Marketing unverzüglich schriftlich per E-Mail admin@pmmagency.biz mit.

2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Erfüllungsort ist St. Gallen, Schweiz. Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist St. Gallen.

4. Sollte eine der gegenwärtigen oder zukünftigen Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

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